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Ratgeber • Aktualisiert: Mai 2026 • 7 Min. Lesezeit

DIN 66399 Aktenvernichtung erklärt

Sicherheitsstufen, Schutzklassen und Partikelgrößen — so vernichten Sie Dokumente rechtssicher.

Die DIN 66399 regelt, wie Datenträger und Dokumente sicher vernichtet werden müssen. Wer personenbezogene Daten verarbeitet, ist zur ordnungsgemäßen Vernichtung verpflichtet — ein Verstoß kann hohe DSGVO-Bußgelder nach sich ziehen.

Was ist die DIN 66399?

Die DIN 66399 ist eine deutsche Norm, die 2012 die alte DIN 32757 ablöste. Sie definiert:

Die Kombination aus Schutzklasse und Sicherheitsstufe bestimmt, wie klein Dokumente geschreddert werden müssen.

Die 3 Schutzklassen

Schutzklasse Schutzbedarf Beispiele
1 Normal Interne Korrespondenz, Notizen, Kataloge
2 Hoch Personalakten, Verträge, Steuerdaten, Angebote
3 Sehr hoch Gesundheitsdaten, Mandantenakten, Regierungsdokumente

Die 7 Sicherheitsstufen für Papier

Für die Materialklasse P (Papier) definiert die DIN 66399 folgende Sicherheitsstufen:

Stufe Partikelgröße Schutzklasse Anwendung
P-1 ≤ 2.000 mm² 1 Allgemeine Unterlagen (Streifenschnitt 12mm)
P-2 ≤ 800 mm² 1 Interne Dokumente (Streifenschnitt 6mm)
P-3 ≤ 320 mm² 1–2 Sensible Daten (Partikelschnitt 4×80mm)
P-4 ≤ 160 mm² 2 Personenbezogene Daten, Verträge, Personalakten
P-5 ≤ 30 mm² 2–3 Hochsensible Daten (Partikelschnitt 2×15mm)
P-6 ≤ 10 mm² 3 Geheime Dokumente
P-7 ≤ 5 mm² 3 Streng geheime Dokumente
Empfehlung: Für die meisten Unternehmen ist Sicherheitsstufe P-4 der richtige Standard. Sie erfüllt die Anforderungen der DSGVO für personenbezogene Daten und ist wirtschaftlich umsetzbar.

Welche Sicherheitsstufe brauchen Sie?

Kanzleien und Anwälte

Mindestens P-4, empfohlen P-5: Mandantenakten enthalten besonders sensible Informationen. Die Anwaltsverschwiegenheit erfordert höchsten Datenschutz.

Arztpraxen und Gesundheitswesen

Mindestens P-5, empfohlen P-6: Gesundheitsdaten sind nach DSGVO Art. 9 besonders schützenswert. Hier gilt Schutzklasse 3.

Behörden und öffentliche Verwaltung

P-4 bis P-6: Je nach Vertraulichkeitsgrad der Dokumente. Für VS-Dokumente (Verschlusssachen) ist P-6 oder P-7 vorgeschrieben.

Normale Unternehmen

P-3 bis P-4: Personalakten, Verträge und Kundendaten erfordern mindestens P-4. Für allgemeine Geschäftskorrespondenz reicht P-3.

Achtung: Ein einfacher Büro-Aktenvernichter mit Streifenschnitt erreicht oft nur P-1 oder P-2 — das reicht für personenbezogene Daten nach DSGVO nicht aus!

DSGVO und Aktenvernichtung

Die DSGVO schreibt keine konkrete Sicherheitsstufe vor, verlangt aber „geeignete technische und organisatorische Maßnahmen". In der Praxis bedeutet das:

Selbst schreddern oder Dienstleister?

Kriterium Selbst schreddern Dienstleister
Investition 500–5.000 € für Schredder Keine
Zeitaufwand Hoch (manuell) Gering (Abholung)
Sicherheitsstufe Meist max. P-4 Bis P-7 verfügbar
Zertifikat Nein Ja (Vernichtungsprotokoll)
Empfohlen bei Kleinstmengen, täglich Größere Mengen, periodisch

Aktenvernichtung nach DIN 66399

Wir vernichten Ihre Dokumente zertifiziert nach Sicherheitsstufe P-4 bis P-6 — mit Vernichtungsprotokoll.

Mehr erfahren

FAQ zur DIN 66399

Ist die DIN 66399 gesetzlich vorgeschrieben?

Die Norm selbst ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber die DSGVO verlangt „angemessene" Vernichtung. Die DIN 66399 definiert, was als angemessen gilt — und ist damit der akzeptierte Standard.

Wie lange müssen Dokumente aufbewahrt werden?

Das hängt von der Dokumentenart ab: Steuerunterlagen 10 Jahre, Geschäftskorrespondenz 6 Jahre, Personalakten bis 10 Jahre nach Ausscheiden. Mehr zu Aufbewahrungsfristen

Darf ich Dokumente vor dem Schreddern scannen?

Ja! Das nennt sich „Ersetzendes Scannen". Bei korrekter Umsetzung (nach BSI TR-RESISCAN) dürfen die Papieroriginale vernichtet werden.

Fazit

Die DIN 66399 bietet einen klaren Rahmen für die sichere Aktenvernichtung. Für die meisten Unternehmen ist Sicherheitsstufe P-4 der richtige Standard. Bei sensiblen Daten (Gesundheit, Mandantenakten) sollten Sie P-5 oder höher wählen.

Wichtig: Dokumentieren Sie die Vernichtung — im Zweifelsfall müssen Sie nachweisen können, dass Daten ordnungsgemäß beseitigt wurden.