Beweiswerterhaltende Digitalisierung nach BSI TR-RESISCAN Standards (TR-03138) für die öffentliche Verwaltung. Verfahrensdokumentation nach den Vorgaben des E-Government-Gesetzes.
Warum das E-Government-Gesetz BSI TR-RESISCAN erfordert
Wenn Behörden Papierdokumente digitalisieren und anschließend vernichten möchten, steht eine zentrale Frage im Raum: Behält das digitale Dokument seinen Beweiswert?
Ohne konformen Scanprozess nach BSI TR-RESISCAN (TR-03138) lautet die Antwort: Nein. Das digitale Dokument hat nicht die gleiche Beweiskraft wie das Papieroriginal. Die Folge: Papierakten müssen aufbewahrt werden – die Digitalisierung bringt keinen echten Mehrwert.
E-Government-Gesetz (EGovG) § 6: "Die Übertragung von Papierdokumenten in elektronische Dokumente muss so erfolgen, dass die Authentizität, Integrität und Vollständigkeit gewährleistet sind."
Ohne BSI TR-RESISCAN müssen Papieroriginale weiterhin archiviert werden. Platzbedarf und Kosten bleiben bestehen.
Im Streitfall kann die Beweiskraft digitaler Dokumente angezweifelt werden. Rechtssicherheit fehlt.
Ohne dokumentierten Prozess kann die Nachvollziehbarkeit nicht gewährleistet werden.
Öffentliche Auftraggeber müssen UVgO und VOL/A konforme Dienstleister beauftragen.
Beweiswerterhalt durch konformen Prozess – Papieroriginal kann rechtssicher vernichtet werden
Konform nach BSI TR-03138 für ersetzendes Scannen. Beweiswert bleibt vollständig erhalten – Papieroriginal kann vernichtet werden.
Vollständige Dokumentation des Scanprozesses. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihrer behördlichen Verfahrensdokumentation.
Informationssicherheits-Management nach internationalem Standard. Höchste Sicherheit für sensible Verwaltungsdokumente.
Erfahrung mit öffentlicher Beschaffung nach UVgO und VOL/A. Wir kennen die Anforderungen öffentlicher Auftraggeber.
Hochauflösende Digitalisierung mit automatischer Qualitätskontrolle. Jedes Dokument wird auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft.
Jedes digitale Dokument wird mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Dies gewährleistet Authentizität und Integrität.
Der gesamte Prozess wird lückenlos dokumentiert. Diese Dokumentation ist Voraussetzung für die rechtssichere Vernichtung des Papieroriginals.
Nach erfolgreicher Digitalisierung kann das Papieroriginal rechtssicher nach DIN 66399 vernichtet werden. Der Beweiswert bleibt vollständig erhalten.
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