Für Öffentliche Hand & Verwaltung

Rechtssichere Digitalisierung für Behörden (BSI TR-RESISCAN)

Beweiswerterhaltende Digitalisierung nach BSI TR-RESISCAN Standards (TR-03138) für die öffentliche Verwaltung. Verfahrensdokumentation nach den Vorgaben des E-Government-Gesetzes.

Behörde mit organisierten Verwaltungsakten und professionellem Dokumentenmanagement
Konform mit:
BSI TR-RESISCAN
Bundesamt für Sicherheit
in der Informationstechnik (BSI)

Die Herausforderung: Beweiswert bei Vernichtung von Originaldokumenten

Warum das E-Government-Gesetz BSI TR-RESISCAN erfordert

Das Problem: Beweiswert geht verloren

Wenn Behörden Papierdokumente digitalisieren und anschließend vernichten möchten, steht eine zentrale Frage im Raum: Behält das digitale Dokument seinen Beweiswert?

Ohne konformen Scanprozess nach BSI TR-RESISCAN (TR-03138) lautet die Antwort: Nein. Das digitale Dokument hat nicht die gleiche Beweiskraft wie das Papieroriginal. Die Folge: Papierakten müssen aufbewahrt werden – die Digitalisierung bringt keinen echten Mehrwert.

E-Government-Gesetz (EGovG) § 6: "Die Übertragung von Papierdokumenten in elektronische Dokumente muss so erfolgen, dass die Authentizität, Integrität und Vollständigkeit gewährleistet sind."

Archivierungspflicht bleibt

Ohne BSI TR-RESISCAN müssen Papieroriginale weiterhin archiviert werden. Platzbedarf und Kosten bleiben bestehen.

Rechtsunsicherheit

Im Streitfall kann die Beweiskraft digitaler Dokumente angezweifelt werden. Rechtssicherheit fehlt.

Fehlende Verfahrensdokumentation

Ohne dokumentierten Prozess kann die Nachvollziehbarkeit nicht gewährleistet werden.

Vergaberecht-Anforderungen

Öffentliche Auftraggeber müssen UVgO und VOL/A konforme Dienstleister beauftragen.

Unsere Lösung: Digitalisierung nach BSI TR-RESISCAN Standards

Beweiswerterhalt durch konformen Prozess – Papieroriginal kann rechtssicher vernichtet werden

Nach BSI TR-RESISCAN Standards

Konform nach BSI TR-03138 für ersetzendes Scannen. Beweiswert bleibt vollständig erhalten – Papieroriginal kann vernichtet werden.

Verfahrensdokumentation

Vollständige Dokumentation des Scanprozesses. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihrer behördlichen Verfahrensdokumentation.

Nach ISMS-Standard

Informationssicherheits-Management nach internationalem Standard. Höchste Sicherheit für sensible Verwaltungsdokumente.

Vergaberecht-Erfahrung

Erfahrung mit öffentlicher Beschaffung nach UVgO und VOL/A. Wir kennen die Anforderungen öffentlicher Auftraggeber.

So funktioniert ersetzendes Scannen nach BSI TR-RESISCAN

1

Qualifizierter Scanprozess

Hochauflösende Digitalisierung mit automatischer Qualitätskontrolle. Jedes Dokument wird auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft.

2

Qualifizierte elektronische Signatur

Jedes digitale Dokument wird mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Dies gewährleistet Authentizität und Integrität.

3

Verfahrensdokumentation

Der gesamte Prozess wird lückenlos dokumentiert. Diese Dokumentation ist Voraussetzung für die rechtssichere Vernichtung des Papieroriginals.

4

Rechtssichere Vernichtung

Nach erfolgreicher Digitalisierung kann das Papieroriginal rechtssicher nach DIN 66399 vernichtet werden. Der Beweiswert bleibt vollständig erhalten.

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