Kostenlose Beratung!
Prozesse & Organisation

Qualitätssicherung beim Scannen

Qualitätssicherung beim Scannen bezeichnet die systematische Prüfung digitalisierter Dokumente auf Vollständigkeit, Lesbarkeit, korrekte Ausrichtung und bildliche Übereinstimmung mit dem Original. Sie ist Voraussetzung für die GoBD-konforme Vernichtung von Papierakten und entscheidet über die spätere Nutzbarkeit der digitalen Bestände in Volltextsuche und OCR.

Was umfasst Qualitätssicherung beim Scannen?

Qualitätssicherung beim Scannen prüft, ob ein digitalisiertes Dokument das Original vollständig und korrekt abbildet. Das betrifft mehrere Ebenen gleichzeitig: die technische Bildqualität (Auflösung, Kontrast, Schärfe), die geometrische Korrektheit (Ausrichtung, keine abgeschnittenen Ränder), die inhaltliche Vollständigkeit (keine fehlenden oder doppelten Seiten) und die spätere maschinelle Lesbarkeit (OCR-Erkennungsqualität). Erst wenn all diese Punkte erfüllt sind, gilt ein Scan als archivfähig im Sinne der GoBD, die eine bildliche und inhaltliche Übereinstimmung zwischen Original und Digitalisat fordern. Diese Übereinstimmung ist keine reine Formalität: Sie ist die rechtliche Grundlage dafür, dass ein Papieroriginal nach dem Scan überhaupt vernichtet werden darf.

Die Prüfung findet typischerweise mehrstufig statt:

  • Während des Scanvorgangs: automatische Erkennung von Doppeleinzügen, leeren Seiten oder Schrägstand direkt am Scanner.
  • Direkt nach dem Scan: Software-gestützte Bildoptimierung wie Deskewing (Geraderichten), Rauschreduktion und automatischer Zuschnitt.
  • Vor der Freigabe: Sicht- oder Stichprobenprüfung durch geschultes Personal, insbesondere bei rechtlich relevanten oder schadhaften Vorlagen.
  • Nach der OCR-Erkennung: Plausibilitätsprüfung erkannter Texte und Metadaten, etwa Abgleich von Aktenzeichen oder Seitenanzahl gegen die Vorlage.

Warum ist Qualitätssicherung so wichtig?

Ein fehlerhaft digitalisiertes Dokument lässt sich später kaum noch korrigieren, wenn das Papieroriginal bereits vernichtet wurde. Fehler wirken sich in drei Richtungen aus: rechtlich (die GoBD-Übereinstimmung ist nicht mehr nachweisbar, was bei einer Betriebsprüfung zum formellen Mangel führt), praktisch (fehlende oder unleserliche Seiten fallen oft erst auf, wenn ein Dokument dringend gebraucht wird, etwa in einem Gerichtstermin oder einer Prüfung) und technisch (schlechte Scanqualität verschlechtert die OCR-Erkennung und damit die Volltextsuche im DMS). Qualitätssicherung ist deshalb kein optionaler Zusatzschritt, sondern integraler Bestandteil jedes seriösen Digitalisierungsprojekts – und sie ist deutlich günstiger, wenn sie unmittelbar im Scanprozess erfolgt, statt Fehler erst Jahre später beim Zugriff auf ein Dokument zu entdecken.

Welche Prüfkriterien werden konkret angewendet?

Gängige Qualitätskriterien im professionellen Scanbetrieb sind:

Kriterium Prüfung
Vollständigkeit Seitenzahl entspricht der Vorlage, keine übersprungenen Blätter
Ausrichtung Kein Schrägstand, keine abgeschnittenen Inhalte am Rand
Bildqualität Ausreichender Kontrast und Schärfe für die jeweilige Dokumentart
Farbtreue Farbige beweisrelevante Merkmale (Stempel, Unterschriften, Vermerke) bleiben erkennbar
Lesbarkeit Text ist auch bei Vergrößerung scharf, Handschrift bleibt erkennbar
OCR-Tauglichkeit Texterkennung liefert eine für Volltextsuche ausreichende Trefferquote
Duplikatfreiheit Keine doppelt eingescannten Seiten durch Doppeleinzug

Die konkreten Schwellenwerte richten sich nach der Dokumentart: Eine einfache interne Notiz braucht weniger Prüfaufwand als eine notarielle Urkunde oder ein Bauplan mit feinen Linien, bei dem bereits kleine Auflösungsmängel Details unlesbar machen können.

Wie lässt sich Qualitätssicherung bei großen Mengen organisieren?

Bei Massendigitalisierung mit tausenden Seiten pro Tag ist eine vollständige manuelle Prüfung jeder Seite nicht wirtschaftlich. Bewährt hat sich ein gestuftes Vorgehen: Automatisierte Prüfregeln fangen die häufigsten Fehlerquellen (fehlende Seiten, Doppeleinzug, extreme Schräglage) systemseitig ab, während geschultes Personal Stichproben zieht und alle als kritisch eingestuften Dokumente – etwa Urkunden oder Verträge – vollständig sichtprüft. Ein vorab durchgeführter Probescan an einer repräsentativen Teilmenge der Akte hilft, Einstellungen wie Auflösung und Farbmodus vor dem eigentlichen Massenscan zu kalibrieren und spätere Nachscans zu vermeiden. Gerade bei heterogenen Altbeständen mit unterschiedlichem Papierzustand – vergilbt, geknickt, teils handschriftlich – lohnt sich diese Vorab-Kalibrierung besonders, weil pauschale Einstellungen hier oft zu inkonsistenten Ergebnissen führen.

Wie hängt Qualitätssicherung mit OCR und Indexierung zusammen?

Die Bildqualität eines Scans bestimmt direkt, wie zuverlässig die anschließende Texterkennung arbeitet. Ein unscharfer oder schräg liegender Scan führt zu Erkennungsfehlern, die sich bis in die Volltextsuche und mitunter in automatisch extrahierte Metadaten fortpflanzen – etwa wenn ein Aktenzeichen durch OCR-Fehler falsch gelesen wird und ein Dokument dadurch im DMS nicht mehr auffindbar ist. Qualitätssicherung ist deshalb eng mit der Indexierung verzahnt: Erst ein technisch sauberer Scan liefert eine verlässliche Grundlage für automatisierte Klassifizierung und Datenextraktion. Wird an dieser Stelle gespart, entstehen Folgekosten, die den vermeintlichen Zeitgewinn beim Scannen wieder aufzehren.

Wer trägt die Verantwortung für die Qualitätssicherung?

Bei internem Scannen liegt die Verantwortung bei der Organisation selbst und sollte in der Verfahrensdokumentation klar geregelt sein – wer prüft, nach welchen Kriterien, mit welcher Eskalation bei Fehlern. Bei ausgelagerter Digitalisierung übernimmt der beauftragte Scandienstleister die Qualitätssicherung als Teil seines dokumentierten Prozesses; seriöse Anbieter legen die Prüfkriterien und Freigabeschritte offen und liefern eine Musterbeschreibung, die in die eigene Verfahrensdokumentation übernommen werden kann. So bleibt auch bei ausgelagerten Prozessen jederzeit nachvollziehbar, wer welchen Prüfschritt verantwortet hat. Details zum Ablauf und zu Qualitätsstufen im Akten-Scanservice und weitere Fragen klären wir gern über die Kontaktseite.

Häufige Fragen zu Qualitätssicherung beim Scannen

Wird jede einzelne Seite manuell geprüft?+

Bei professionellen Scandienstleistern kombiniert sich automatisierte Prüfung – etwa Erkennung von Doppeleinzügen, Leerseiten oder verzerrten Bildern – mit stichprobenartiger oder vollständiger Sichtprüfung, abhängig vom Wert und der rechtlichen Relevanz der Akte.

Was passiert mit fehlerhaften Scans?+

Erkannte Fehler wie Schräglage, abgeschnittene Ränder oder unlesbare Passagen führen zu einem Nachscan der betroffenen Seite. Die fehlerhafte Version wird verworfen, bevor das Dokument final indexiert und archiviert wird.

Ist Qualitätssicherung gesetzlich vorgeschrieben?+

Die GoBD verlangen bildliche und inhaltliche Übereinstimmung von Original und Digitalisat als Voraussetzung für das ersetzende Scannen. Ohne dokumentierte Qualitätssicherung lässt sich diese Übereinstimmung im Streitfall nicht nachweisen.

Welche Rolle spielt Qualitätssicherung für die OCR-Erkennung?+

Schlecht ausgerichtete, zu dunkle oder verrauschte Scans führen zu deutlich schlechteren OCR-Erkennungsraten. Eine saubere Bildqualität ist damit direkte Voraussetzung für eine zuverlässige Volltextsuche später im DMS.

Wie wird Qualitätssicherung bei sehr großen Aktenbeständen praktikabel gehalten?+

Über automatisierte Prüfregeln in der Scan-Software – etwa Kontrast- und Schärfewerte, Seitenzählung gegen Vorlage, Barcode-Abgleich – lässt sich ein Großteil der Kontrolle ohne manuellen Aufwand pro Seite abdecken; manuelle Stichproben ergänzen die automatisierte Prüfung.

Prozesse digitalisieren?

Vom Posteingang bis zum Archiv: Wir bringen Ihre Dokumentenprozesse in den digitalen Workflow.

Zertifizierte Sicherheit für Ihre Daten

Unsere Zertifizierungen und Standards garantieren höchste Sicherheit bei der Digitalisierung Ihrer sensiblen Dokumente.

Über 15 Jahre Erfahrung
Lokaler Service in Augsburg
Vertrauenswürdige Referenzen