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Prozesse & Organisation

E-Akte

Die E-Akte (elektronische Akte) bündelt alle zu einem Vorgang gehörenden Dokumente – Schriftverkehr, Verträge, Nachweise, Notizen – strukturiert in einem digitalen Container mit einheitlichem Aktenzeichen. Sie ersetzt die Papierakte als führendes Medium und ist in Behörden, Kanzleien und Unternehmen die organisatorische Grundlage medienbruchfreier Bearbeitung.

Was ist eine E-Akte konkret?

Eine E-Akte ist die digitale Entsprechung der klassischen Papierakte: ein strukturierter Container, der alle Dokumente eines Vorgangs unter einem Aktenzeichen zusammenhält – vom ersten Schriftstück bis zum Abschlussvermerk. Anders als eine lose Sammlung von PDF-Dateien in einem Ordner besitzt die E-Akte eine definierte Struktur mit Metadaten, Aktenteilen (Bänden, Vorgängen, Beiakten) und einem nachvollziehbaren Bearbeitungsverlauf. Technisch wird sie meist in einem Dokumentenmanagementsystem geführt, das Anlage, Fortschreibung, Zugriff und Archivierung der Akte steuert. Wichtig ist der Unterschied zur bloßen Digitalisierung einzelner Dokumente: Erst durch die Bündelung unter einem gemeinsamen Aktenzeichen und mit einheitlicher Struktur entsteht aus vielen Einzeldateien ein zusammenhängender, nachvollziehbarer Vorgang.

Typische Bestandteile einer E-Akte sind:

  • Aktenzeichen als eindeutiger Bezugspunkt für alle zugehörigen Dokumente.
  • Metadaten wie Betreff, Beteiligte, Fristen und Status.
  • Dokumente in chronologischer oder thematischer Ordnung, teils in Unterakten gegliedert.
  • Verlaufsprotokoll, das zeigt, wer wann welche Bearbeitungsschritte vorgenommen hat.
  • Verknüpfungen zu anderen Akten, etwa bei Parallelverfahren oder verbundenen Vorgängen.

Wo wird die E-Akte eingesetzt?

In der öffentlichen Verwaltung ist die E-Akte zentrales Instrument der digitalen Verwaltungsarbeit – von der Bauakte über die Personalakte bis zum allgemeinen Verwaltungsvorgang. In Kanzleien entspricht die E-Akte der Mandantenakte: Schriftsätze, Korrespondenz, Fristen und Beweismittel eines Mandats werden dort zusammengeführt, was insbesondere bei Vertretung und Wiedervorlage einen erheblichen Zeitgewinn bringt. Architektur- und Ingenieurbüros führen Projektakten als E-Akte, in denen Pläne, Verträge, Nachweise und Baustellendokumentation über die gesamte Projektlaufzeit gebündelt sind – häufig ergänzt um digitalisierte Großformat-Pläne. Unternehmen nutzen das Konzept für Vertrags-, Personal- oder Kundenakten und binden die E-Akte oft an vor- und nachgelagerte Fachsysteme wie ERP oder CRM an.

Gemeinsames Ziel ist die medienbruchfreie Bearbeitung: Ein Vorgang wird vollständig digital angelegt, bearbeitet, weitergeleitet und abgeschlossen, ohne dass Papierausdrucke oder parallele Ablagen entstehen. Das reduziert nicht nur Suchzeiten, sondern verhindert auch, dass mehrere Personen mit unterschiedlichen, nicht synchronisierten Aktenständen arbeiten.

Wie unterscheidet sich die E-Akte vom DMS?

Das DMS ist die technische Plattform, die E-Akte das organisatorische Modell, das darauf aufbaut. Ein DMS kann viele verschiedene Aktentypen gleichzeitig verwalten – Mandantenakten, Personalakten, Rechnungseingang –, während die einzelne E-Akte immer einen konkreten, abgegrenzten Vorgang oder eine Person beziehungsweise Sache betrifft. Die Struktur der E-Akte, also welche Metadaten, Aktenteile und Ordnungskriterien gelten, wird meist im Aktenplan der Organisation festgelegt, den das DMS technisch umsetzt. Man kann sich das DMS als das Regal und die technische Infrastruktur vorstellen, die E-Akte dagegen als die einzelne, thematisch geschlossene Mappe darin.

Wie wird eine E-Akte angelegt und geführt?

Der Lebenszyklus einer E-Akte folgt typischerweise diesen Phasen:

  1. Anlage: Bei Eingang eines neuen Vorgangs – etwa über den digitalen Posteingang oder eine Fachanwendung – wird die Akte mit Aktenzeichen und Grunddaten eröffnet.
  2. Fortschreibung: Neue Dokumente, ob digital erzeugt oder gescannt, werden zugeordnet und indexiert.
  3. Bearbeitung im Workflow: Freigaben, Prüfschritte und Weiterleitungen laufen dokumentiert innerhalb der Akte ab.
  4. Abschluss: Die Akte wird mit Enddatum versehen und in den Archivstatus überführt.
  5. Aussonderung: Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist wird die Akte gemäß Löschkonzept entsorgt oder ins Endarchiv übernommen.

Wichtig für die Rechtssicherheit ist, dass jeder Schritt protokolliert wird und frühere Aktenstände über die Versionierung nachvollziehbar bleiben. Gerade bei mehrjährigen Vorgängen, etwa Bauakten oder Gerichtsverfahren, zeigt sich der Wert dieser Nachvollziehbarkeit erst nach Jahren, wenn frühere Bearbeitungsschritte erneut relevant werden.

Wie werden Papierakten zur E-Akte?

Bestehende Papierakten werden durch strukturierte Digitalisierung überführt: Aktenvorbereitung (Entklammern, Sortieren), Scan mit passender Auflösung, Qualitätssicherung, OCR-Texterkennung und Indexierung nach dem Aktenplan. Bei laufenden Akten kommt häufig das frühe Scannen zum Einsatz, bei abgeschlossenen Altbeständen eher die Massendigitalisierung. Ein erfahrener Scandienstleister übernimmt diesen Prozess inklusive Indexierung und Metadatenvergabe, sodass die digitalisierten Dokumente direkt strukturiert in die E-Akte im Ziel-DMS eingehängt werden können, statt als unsortierte Dateimenge übergeben zu werden, die erst nachträglich einsortiert werden muss.

Welche rechtlichen Anforderungen gelten für E-Akten?

Für Behörden regelt insbesondere das E-Government-Gesetz des Bundes sowie entsprechende Landesgesetze die elektronische Aktenführung als Regelfall. Für steuerrelevante Unterlagen in Unternehmen und Kanzleien gelten zusätzlich die GoBD, die Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit und Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen verlangen. Wird Papier ersetzend gescannt, muss der Prozess in einer Verfahrensdokumentation beschrieben sein. Bei besonders sensiblen Akten, etwa Mandanten- oder Patientenakten, kommen zusätzlich Berufsgeheimnisse und die DSGVO ins Spiel, die Zugriffsbeschränkungen und Löschkonzepte erfordern. Für Akten mit besonders hohem Beweiswert – etwa notarielle Urkunden oder Grundbuchunterlagen – gelten zusätzlich verschärfte Anforderungen an die technische Umsetzung des Scanprozesses.

Wer den Umstieg von Papier- auf E-Akten plant, sollte Aktenplan, DMS-Struktur und Digitalisierungsprozess gemeinsam denken – eine unverbindliche Beratung dazu bietet unsere Kontaktseite.

Häufige Fragen zu E-Akte

Was unterscheidet eine E-Akte von einem einzelnen digitalen Dokument?+

Ein einzelnes Dokument ist nur ein Baustein. Die E-Akte fasst alle zu einem Vorgang gehörenden Dokumente – etwa Schriftverkehr, Anlagen und interne Vermerke – unter einem gemeinsamen Aktenzeichen zusammen und bildet so den vollständigen Vorgang ab, inklusive Bearbeitungsverlauf.

Ist die E-Akte in Behörden gesetzlich vorgeschrieben?+

Für Bundesbehörden schreibt § 6 E-Government-Gesetz die elektronische Akte als Regelfall vor. Länder und Kommunen haben eigene Regelungen, orientieren sich aber überwiegend an denselben Grundsätzen der elektronischen Aktenführung.

Können bestehende Papierakten vollständig in E-Akten überführt werden?+

Ja, über das ersetzende Scannen nach GoBD beziehungsweise TR-RESISCAN. Dabei werden Papierdokumente qualitätsgesichert digitalisiert, indexiert und in die E-Akte eingehängt; die Originale können anschließend nach den jeweiligen Aufbewahrungsregeln vernichtet werden.

Wer darf auf eine E-Akte zugreifen?+

Das regelt ein Berechtigungskonzept, das im DMS technisch hinterlegt wird – etwa nach Rolle, Abteilung oder Vorgangsbeteiligung. Sensible Akten, etwa Personal- oder Mandantenakten, erhalten zusätzliche Zugriffsbeschränkungen und werden protokolliert.

Was passiert mit einer E-Akte nach Abschluss des Vorgangs?+

Sie wird archiviert und läuft die gesetzliche Aufbewahrungsfrist ab, bevor sie ausgesondert bzw. gelöscht wird. Bis dahin bleibt sie unveränderbar gespeichert, aber bei Bedarf – etwa bei einer Betriebsprüfung – vollständig abrufbar.

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