Revisionssichere Digitalisierung Ihrer Geschäftsdokumente nach den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung.
Beratung anfordern →Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) sind Verwaltungsvorschriften der Finanzverwaltung. Sie regeln die Anforderungen an die digitale Archivierung steuerrelevanter Dokumente.
Nachvollziehbarkeit, Nachprüfbarkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitgerechte Buchung, Ordnung und Unveränderbarkeit — diese Grundsätze müssen bei der Digitalisierung eingehalten werden.
Bei einer Betriebsprüfung muss Ihr Unternehmen nachweisen können, dass digitalisierte Belege den Originalen entsprechen und nicht manipuliert wurden. Ohne ordnungsgemäße Verfahrensdokumentation drohen:
Sie erhalten eine vollständige Verfahrensdokumentation, die beschreibt:
Nach der Digitalisierung müssen die Dokumente je nach Art unterschiedlich lange aufbewahrt werden:
Nach der GoBD-konformen Digitalisierung können die Originale grundsätzlich vernichtet werden. Ausnahmen: Urkunden, notariell beglaubigte Dokumente und Dokumente mit rechtlich relevanten Unterschriften sollten Sie mit Ihrem Steuerberater besprechen.